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Wer „Black Friday“ sagt, muss zahlen

Wer „Black Friday“ sagt, muss zahlen

Simon Tischer

Simon Tischer

Von Dezember 2015 bis Juni 2023 war Simon Tischer als Redakteur für Munich Startup tätig.

23. November 2016

2 Min. Lesezeit

In Deutschland ist der Black Friday längst angekommen: Händler überbieten sich am kommenden Freitag mit Sonderangeboten. Ein Unternehmen aus Hong Kong hat sich die deutsche Wortmarke „Black Friday“ geschützt. Unternehmen, die den Begriff in ihrer Werbung verwenden, erhalten Abmahnungen und Unterlassungserklärungen.

Richtigstellung (28.11.2016): Anders als bisher im Artikel geschrieben, mahnt das Unternehmen Black Friday GmbH Verwender des Begriffs „Black Friday“ nicht ab und fordert auch nicht zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf.

In den USA gilt der Freitag nach Thanksgiving schon lange als der wichtigste Einkaufs- und Schnäppchentag des Jahres. Traditionell beginnt nach dem Familienfest am vierten Donnerstag im November die Weihnachtssaison. Viele Amerikaner nutzen den Brückentag nach Thanksgiving für ihre Einkäufe, Händler locken mit Rabatten. Seit einigen Jahren kommen auch deutsche Kunden in den Genuss der Rabatte am Black Friday. Manche Händler rufen gleich eine ganze Rabattwoche aus.

Was viele Unternehmen nicht wissen: Die Super Union Holdings Ltd. aus Hong Kong hat sich die Wortmarke „Black Friday“ bereits im Jahr 2013 in Deutschland schützen lassen. Verwender des Begriffs „Black Friday“ erhalten Abmahnungen und werden zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Wie Online Marketing Rockstars berichtet, betrifft dies unter anderem die Seite black-friday.de. Deren Android-App wurde bereits aus dem Play-Store entfernt, die Twitter- und Facebookseiten gesperrt. Nach eigenen Angaben besitzt die Black Friday GmbH die exklusiven Nutzungsrechte für die Wortmarke „Black Friday“, habe aber mit den Unterlassungserklärungen nichts zu tun.

Löschung beantragt, dennoch ist Vorsicht geboten

Mittlerweile haben mehrere Anwaltskanzleien im Auftrag ihrer Mandanten die Löschung der Wortmarke „Black Friday“ beantragt. Die Wirtschaftskanzlei ARQIS begründet ihren Antrag in einer Pressemeldung:

„Der Begriff ‚Black Friday‘ bezeichnet den Freitag nach Thanksgiving, der von Händlern dazu genutzt wird, mit Rabatten, Sonderangeboten und Geschenken zu werben. Die Bezeichnung beschreibt ein Shopping-Event und bezieht sich nicht auf ein bestimmtes Unternehmen, so dass niemand berechtigt sein sollte, diesen Begriff für Werbung zu monopolisieren.“

Die Chancen auf eine Löschung der Marke stehen nach Meinung von Brancheninsidern nicht schlecht. So lehnte es 2014 das europäische Markenamt auch ab, „Black Friday Sale“ als Handelsmarke einzutragen. Wie die Münchner Kanzlei Breuer Lehmann Rechtsanwälte schreibt, besteht vorerst aber weiterhin das Risiko, abgemahnt zu werden. Auffällig ist, dass auch große Unternehmen dieses Jahr den Begriff „Black Friday“ in ihrer Werbung vermeiden.

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