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Das BAFA-Coaching für UnternehmerInnen wird verlängert

Das BAFA-Coaching für UnternehmerInnen wird verlängert

Maximilian Feigl

Maximilian Feigl

Maximilian Feigl berichtet seit 2020 über das Münchner Startup Ökosystem. Dabei haben es dem studierten Politikwissenschaftler vor allem Deeptech-Themen angetan.

7. Januar 2021

2 Min. Lesezeit

Das Coaching übernimmt die BAFA dabei nicht selbst. Stattdessen erstattet das Programm die Kosten für eine Unternehmensberatung. Somit können sich die UnternehmerInnen an BeraterInnen ihres Vertrauens wenden, um ihr Geschäft weiterzuentwickeln oder akute Krisen zu überwinden. Allerdings müssen sich die BeraterInnen beim BAFA ab 2021 neu registrieren. Im Rahmen des bayerischen Vorgründungs-und Nachfolgecoaching-Programmes steht eine „Beraterliste Gründerland Bayern“ zur Verfügung, auf die interessierte GründerInnen zugreifen können.

Zudem ist es für Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten Pflicht, vor Antragstellung ein kostenfreies Informationsgespräch mit einem Regionalpartner wie etwa der IHK zu führen. Die Antragstellung selbst wird anschließend über die Onlineplattform der BAFA abgewickelt.

Wer bekommt was?

Der konkrete Zuschuss richtet sich nach der Bemessungsgrundlage. Diese liegt für junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind, bei 4.000 Euro. Bei Bestandsunternehmen ab dem dritten Jahr nach ihrer Gründung und Unternehmen in Schwierigkeiten ist sie auf 3.000 Euro pro Beratungsschwerpunkt festgelegt. Der Fördersatz für junge und Bestandsunternehmen liegt bei 50 Prozent, diese erhalten also konkret bis zu 2.000 Euro bzw. 1.500 Euro erstattet. Bei Unternehmen in Schwierigkeiten liegt der Fördersatz mit 90 deutlich höher. Sie können mit maximal 2.700 Euro Zuschuss rechnen.

Jedes Unternehmen kann sich im Verlängerungszeitraum (also bis 2022) nur in einer der drei Beratungsarten fördern lassen – also entweder als Jungunternehmen oder als Bestandsunternehmen oder als Unternehmen in Schwierigkeiten. Wer sich aber bereits vor dem 31. Dezember 2020 hat beraten lassen, kann im Verlängerungszeitraum erneut eine Förderung beantragen. Dabei gilt, dass alle die Bemessungsgrundlage in mehreren Beratungsschwerpunkten ausschöpfen können. Bei einer Beratung als Unternehmen in Schwierigkeiten kann das Unternehmen nach einer Unternehmenssicherungsberatung noch einen zweiten Antrag auf Förderung einer Folgeberatung stellen.

Keine Verlängerung der Corona-Sonderregeln

Im April wurde beschlossen, dass Unternehmen, die durch COVID-19 in eine Schieflage geraten sind, besondere Zuwendungen erhalten sollen. Wenn diese die Unterstützung einer Unternehmensberatung in Anspruch nehmen wollten, übernahm die BAFA 100 Prozent der Kosten bis zu maximal 4.000 Euro netto. Diese Sonderregelung wurde bisher nicht verlängert und läuft somit zum 31. Dezember 2020 aus.

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