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„Women Startup Challenge“ für Gründerinnen

„Women Startup Challenge“ für Gründerinnen

Regina Bruckschlögl

Regina Bruckschlögl

Nach eigenen Startup-Erfahrungen blickt sie als Redakteurin von Munich Startup nun aus einer anderen Perspektive auf die Münchner Startup-Szene – und entdeckt dabei jeden Tag, wie vielfältig das Münchner Ökosystem ist. Startup Stories, die erzählt werden wollen!

December 23, 2017

2 min. read time

Münchner Gründerinnen aufgepasst: Bewerbt Euch bei der „Women Startup Challenge“ von Satellite Office und geht damit ins Rennen um ein Büropaket bestehend aus einem Arbeitsplatz für ein Jahr, Büroservice, Pitchmöglichkeiten vor Investoren, einem Marketingpaket und Coaching. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 28. Februar 2018.

Satellite Office ist mit sieben Coworking Spaces in Deutschland und der Schweiz vertreten, zwei davon befinden sich in München. Für eine Münchner Gründerin könnte einer der beiden Standorte bald für ein Jahr ihre neue Geschäftsadresse werden. Einzige Voraussetzung dafür: Sie entscheidet die „Women Startup Challenge“ für sich. Bewerbungen für diese Challenge können in Form eines Businessplans noch bis zum 28. Februar 2018 eingereicht werden.

Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt sind Frauen mit Wohnsitz in Deutschland oder in der Schweiz. Die beabsichtigte Firmengründung muss in Deutschland oder der Schweiz erfolgen.
Da Satellite Office den Start mit einem Firmensitzbüro prämiert, sind Bewerbungen aus einem der Satellite Office-Standorte (Berlin, Hamburg, Düsseldorf, Frankfurt, München, Zürich) sinnvoll, jedoch nicht zwingend.

Ist auf der Basis des eingereichten Businessplanes bereits eine Kapitalgesellschaft in Form einer GmbH oder einer AG gegründet worden, darf die Gründung bei Einreichung der Unterlagen zum Wettbewerb nicht länger als 4 Monate zurückliegen.

Bewertung

Die eingereichten Businesspläne werden von einer unabhängigen Jury nach einem Punktesystem auf folgende Kriterien bewertet:

  • Vollständigkeit der Zusammenfassung
  • Verständlichkeit und Umsetzbarkeit des Gründungskonzepts
  • Erfahrung und Qualifikation der Gründerin oder des Gründerinnenteams
  • Kundennutzen, Alleinstellungen und Marktpotenzial des Produkts bzw. der Dienstleistung
  • Nachvollziehbarkeit der Finanzplanung und deren Aussichten

Teil der Jury ist unter anderem die Medienunternehmerin und Moderatorin Tita von Hardenberg, die auch die Schirmherrschaft des „Women Startup Challenge“ innehat. Die Preisverleihung findet nach Auswertung der eingegangenen Bewerbungen  vorraussichtlich in der ersten Aprilhälfte 2018 statt.

Alle Informationen zur „Women Startup Challenge“

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