Munich Startup
Erste Zahlungen der „Soforthilfe Corona“ bereits erfolgt

Erste Zahlungen der „Soforthilfe Corona“ bereits erfolgt

Maximilian Feigl

Maximilian Feigl

Maximilian Feigl berichtet seit 2020 über das Münchner Startup Ökosystem. Dabei haben es dem studierten Politikwissenschaftler vor allem Deeptech-Themen angetan.

24. März 2020

2 Min. Lesezeit

Wie das bayerische Wirtschaftsministerium mitteilt, begannen die ersten Auszahlungen der „Soforthilfe Corona“ nur zwei Tage nach Ankündigung des Programms. Der Großteil der Antragsteller muss sich jedoch noch in Geduld üben.

Mit der „Soforthilfe Corona“ erhalten Unternehmen, die unmittelbar in Not geraten sind, eine Soforthilfe der bayerischen Regierung. Die Höhe der Unterstützung ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten: Bis zu 5 Beschäftigte gibt es maximal 5.000 Euro, bis zu 10 Beschäftigte maximal 7.500 Euro, bis zu 50 Beschäftigte maximal 15.000 Euro, bis zu 250 Beschäftigte maximal 30.000 Euro. Das Wirtschaftsministerium gab vergangenen Freitag bekannt, dass Zahlungen bereits bei den ersten Unternehmen eingegangen seien. In großem Umfang werde das Geld aber erst im Laufe dieser Woche bei Freiberuflern und Unternehmen ankommen. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (FW) erklärt:

„Wir haben bei Banken und Sparkassen darauf gedrängt, die Prozesse zu beschleunigen. Dadurch ist die rasche Auszahlung möglich geworden. Mittlerweile haben wir mehrere Zehntausend Anträge mit einem gesamten Finanzvolumen von mehreren 100 Millionen Euro.“

Die Anträge werden von den jeweiligen Bezirksregierungen bearbeitet, Münchner Unternehmen wenden sich an das RAW. Mit der „Soforthilfe Corona“ will das Wirtschaftsministerium die Liquidität von Freiberuflern oder Firmen sichern, sofern diese über keine Rücklagen verfügen. Damit soll verhindert werden, dass eigentlich gesunde Unternehmen aufgrund der Corona-Krise in die Insolvenz rutschen. Aiwanger sagt:

„Man muss im Antrag versichern, dass man über keine liquiden Mittel mehr verfügt. Wer also Geld, Gold oder Aktien besitzt, ist nicht berechtigt. Das wird nicht sofort geprüft. Sollte sich dies im Nachhinein aber herausstellen, müsste die Soforthilfe zurückbezahlt werden.“

Maßnahmen neben der „Soforthilfe Corona“

Die Soforthilfe wird einmalig gewährt und kann nur kurzfristig Abhilfe schaffen. Für längerfristige finanzielle Herausforderungen haben Bayern ebenso wie der Bund weitere Maßnahmen angekündigt und teilweise bereits auch umgesetzt. Dazu zählen unter anderem die leichtere Vergabe von Unternehmenskrediten durch die LfA Förderbank Bayern oder die KfW. Details zu diesen und weiteren Maßnahmen findet Ihr in diesem Artikel.

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