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Aiwanger fordert bessere Wachstumsbedingungen für Startups

Aiwanger fordert bessere Wachstumsbedingungen für Startups

Simon Tischer

Simon Tischer

Von Dezember 2015 bis Juni 2023 war Simon Tischer als Redakteur für Munich Startup tätig.

25. Februar 2021

2 Min. Lesezeit

Am 18. Februar hat der Wirtschaftsausschuss im Bundesrat das Fondsstandortgesetz behandelt. Deutschland soll durch den Abbau regulatorischer Barrieren als Standort für Fonds gestärkt werden. Insgesamt sollen sich die Wachstumsbedingungen für Startups verbessern. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger begrüßt nach eigenen Worten die im Gesetzesentwurf vorgesehene Umsatzsteuerbefreiung für die Verwaltungsleistung von Wagniskapitalfonds. Es gebe jedoch weiterhin Luft nach oben.

„Bund muss für beste Wachstumsbedingungen sorgen“

So fordern Aiwanger und der nordrhein-westfälische Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart eine Erweiterung des Geltungsbereichs des Gesetzes. Auch ältere Startups und Scaleups von bis zu 15 Jahren sollen von den neuen Regeln profitieren. Beteiligungsformen wie Anteilsoptionen und indirekte Beteiligungen müssen berücksichtigt werden, so Aiwanger. Nach Vorstellung der beiden Wirtschaftsminister sollen nachgelagerte Besteuerung der Mitarbeiterbeteiligung erst nach 15 Jahren greifen und der jährliche, steuerfreie Höchstbetrag für Mitarbeiterbeteiligungen erhöht werden. Hubert Aiwanger sagt:

„Startups verwandeln Innovationen in Geschäftsideen. So entstehen dank unserer landesweiten digitalen Gründerzentren zukunftssichere Arbeitsplätze und neue Geschäftsmodelle. Für eine Volkswirtschaft sind Startups deshalb unverzichtbar. Der Bund muss also für beste Wachstumsbedingungen sorgen.“

Auch Bayerns Finanzminister Albert Füracker forderte kürzlich gegenüber der Dpa ähnliches:

„Gerade nach der Corona-Krise brauchen wir Startups, um innovativ durchstarten zu können. Die kreativen Köpfe brauchen dazu Kapital.“

Startup-Finanzierer sollten ihre Investitionen deshalb künftig komplett und in unbegrenzter Höhe bei der Steuer abschreiben können. Das Fondsstandortgesetz soll noch vor der Bundestagswahl vom Bundestag verabschiedet werden.

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