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Regierung passt Überbrückungshilfe III an

Regierung passt Überbrückungshilfe III an

Maximilian Feigl

Maximilian Feigl

Maximilian Feigl berichtet seit 2020 über das Münchner Startup Ökosystem. Dabei haben es dem studierten Politikwissenschaftler vor allem Deeptech-Themen angetan.

June 16, 2021

2 min. read time

Zu den Änderungen an der Überbrückungshilfe III zählen unter anderem eine Erhöhung der Zuschüsse. So können Unternehmen, die seit November 2020 in mindestens drei Monaten einen Umsatzeinbruch von jeweils mehr als 50 Prozent erlitten haben, nun einen Eigenkapitalzuschuss in Höhe von 60 Prozent der Fixkosten erhalten. Bisher waren dies nur 40 Prozent der Fixkosten. Außerdem werden von nun an 100 Prozent erstattet, sofern der Umsatzeinbruch bei über 70 Prozent liegt.

Darüber hinaus wurde die Antragsberechtigung erweitert: Von nun erhalten auch Startups, die vor dem 31. Oktober 2020 gegründet wurden, Unterstützung. Bisher lag die Gründungs-Deadline beim 30. April 2020.

Außerdem ist es nun möglich, alternative Vergleichszeiträume anzugeben. Bisher musste für die Ermittlung des Umsatzeinbruchs im Corona-Zeitraum der Vorjahresmonat herangezogen werden. Nun ist es jedoch möglich, „bei außergewöhnlichen betrieblichen Umständen“ alternative Vergleichszeiträume im Jahr 2019 heranzuziehen.

Verlängerung der Überbrückungshilfe III

Die Bundesregierung hat außerdem noch beschlossen, wegen der Corona-bedingten Schließungen und Beschränkungen, die in einigen Branchen weiter gelten, die Überbrückungshilfen für betroffene Unternehmen und Soloselbstständige bis zum 30. September 2021 als Überbrückungshilfe III Plus weiter zu verlängern.

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger begrüßt diese Entscheidung:

„Einige Branchen werden auch in den nächsten Monaten noch staatliche Hilfen brauchen, bis die Wirtschaft wieder komplett Fuß gefasst hat. Allerdings bin ich überzeugt, dass wir nicht nur bis September, sondern bis Dezember noch punktuell gezielt Wirtschaftshilfen bräuchten.“

Alle Informationen rund um die Überbrückungshilfe gibt es online auf der Seite des Bayerischen Wirtschaftsministeriums.

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