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Neuer Innovationsgutschein Bayern bietet mehr Geld für Startups

Neuer Innovationsgutschein Bayern bietet mehr Geld für Startups

Florian Deglmann

Florian Deglmann

Der Exil-Nürnberger erforschte bis April 2019 als Redakteur die Münchner Startup-Szene.

January 15, 2019

2 min. read time

Neuer Innovationsgutschein: Für das bayerische Förderprogramm „Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe“ wurde die Richtlinie überarbeitet. Kleine innovative Unternehmen bis 50 Beschäftigte in Bayern können sich freuen, denn seit Beginn des Jahres gibt es dadurch Erleichterungen und neue Obergrenzen.

Künftig gibt es zwei Innovationsgutscheine (IG): Den IG Standard und den IG Spezial. Die Obergrenze für die zuwendungsfähigen Kosten wurde für den IG Standard auf 30.000 Euro verdoppelt, für den IG Spezial beträgt sie 80.000 Euro.

Die Grundförderung bleibt bei 40 Prozent. Sie kann bis maximal 60 Prozent aufgestockt werden für:

  • Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten
  • Beauftragung von Wissenschaftseinrichtungen und
  • Unternehmen in Regionen mit besonderem Handlungsbedarf.

Innerhalb von 24 Monaten können maximal drei Innovationsgutscheine bewilligt werden.

Zusätzliche Voraussetzungen für Innovationsgutschein Spezial

Die Förderung Innovationsgutschein Spezial ist für FuE-Projekte (Forschung und Entwicklung) gedacht, die eine hochspezialisierte Begleitung benötigen. Für diese höheren Fördersummen gelten zusätzliche Voraussetzungen: Votum eines unabhängigen Fachmanns, voraussichtliche Schaffung neuer Arbeitsplätze in Bayern und die Beauftragung einer Forschungseinrichtung.

Wer wird gefördert?
 
Kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe dürfen einen Antrag stellen. Wichtig ist, dass sie weniger als 50 Beschäftigte haben und der Jahresumsatz beziehungsweise die Bilanzsumme unter 10 Millionen Euro liegt. Neu: Auch Gründer können den Innovationsgutschein beantragen, müssen die Gründung aber spätestens bei der Abrechnung des Projektes vollzogen haben.

Was wird gefördert?
 
Gefördert werden ausschließlich Leistungen externer Forschungs- und Entwicklungspartner. Zum Beispiel: Konstruktionsleistungen, Service Engineering, Machbarkeitsstudien, Werkstoff- und Konzeptstudien im Vorfeld einer Entwicklung, Prototypenbau und Produkttests zur Qualitätssicherung.

IHK hilft bei der Antragsstellung

Fragen zu den Innovationsgutscheinen und anderen Förderprogrammen beantwortet die IHK in einer Fördersprechstunde. Regelmäßigen bieten wir Fördersprechstunden an für einen Überblick zur Innovationsförderung.

Bei Interesse könnt Ihr Euch per Mail anmelden:

Petzold@muenchen.ihk.de oder Stephenson@muenchen.ihk.de

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